Der Vermieter ist bei Bauvorhaben in der Haftung auch wenn u.U. Handwerksunternehmen bei Baumaßnahmen eine Mitschuld trifft.
Daher muss eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bei größeren Bauvorhaben abgeschlossen werden.
Bei kleineren Baumaßnahmen ist diese ggf. in der Haus- und Grundbesitzhaftpflicht enthalten.
Bei Neubauvorhaben ist es zwingend notwendig, dass der Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließt.